Rauchmelderpflicht in Österreich seit dem 01.01.2008
Als Rauchmelder werden technische Geräte bezeichnet welche, im Falle einer Ansammlung von Rauchgasen, akustische bzw optische Warntöne abgeben und deren Betreiber vor einer allfälligen Gefahr warnen sollen.
§ RECHTLICHES §
Die OIB-Richtlinie 2 sieht vor, dass in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen Küche – sowie Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unverletzter Rauchwarnmelder angeordnet werden.
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